Am Freitag, 23.5. 16 Uhr wird der neue Abschnitt FAHRRADSTRASSE offiziell durch Herrn OB Johannes Arnold eingeweiht. Anschließend gibt’s ein Straßenfest und zwar wegen des Busverkehrs zwischen der Kreuzung Heckenweg und Einmündung Kirchenweg.
Mitmachen werden neben den Anwohnern der Musikverein, der Fußballverein, die Pfadfinder mit Spielangeboten und die Eltern der Kindergartenkinder mit Kaffee und Kuchen. Außerdem wird es ein „Schaufahren“ geben. Alles, was Räder und keinen Motor hat, kann sich bei diesem Schaufahren allen zeigen. Die originellsten Fahrer/Fahrerinnen/Teams/Fahrzeuge werden prämiert.
Da ist Kreativität und Spaß gefragt! Auf geht’s! Lasst Euch was einfallen!

Und was bedeutet eigentlich Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist vorrangig für den Radverkehr bestimmt. Neben Fahrrädern dürfen auch Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter genutzt werden. Durch entsprechende Zusatzzeichen wie „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“, können auch Autos und Motorräder in der Fahrradstraße zulässig sein.
Grundsätzlich hat der Fahrradverkehr auf der gesamten Fahrbahnbreite Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern und -teilnehmerinnen. Das Nebeneinanderfahren mit dem Fahrrad ist ausdrücklich erlaubt, auch wenn dadurch der Autoverkehr behindert wird. Falls die Vorfahrt nicht durch Straßenschilder geregelt ist, gilt für alle Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen an Einmündungen und Kreuzungen rechts vor links.
Wenn Autos und Motorräder in einer Fahrradstraße zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, die Fahrgeschwindigkeit muss jedoch dem Radverkehr angepasst werden.
Das Überholen von Fahrrädern ist nur bei Gelegenheit und einem Sicherheitsabstand von 1,5 Metern erlaubt.
